Stundensatz in der Gebäudereinigung berechnen

Der Stundenlohn ist nicht Ihr Preis. So rechnen Sie Schritt für Schritt aus, was eine Arbeitsstunde Ihren Betrieb wirklich kostet und was Sie dafür verlangen müssen.

6 Min. Lesezeit · Stand 29.09.2026

Der Stundensatz ist die wichtigste Zahl in Ihrer Kalkulation. Er entscheidet, ob ein Auftrag Geld bringt oder kostet. Viele Betriebe rechnen mit dem Lohn plus einem groben Aufschlag. Das reicht selten. Denn eine bezahlte Stunde ist nicht dasselbe wie eine produktive Stunde beim Kunden.

Stundenlohn und Verrechnungssatz

Der Stundenlohn ist das, was Ihr Mitarbeiter pro Stunde brutto bekommt. Der Verrechnungssatz (auch Stundenverrechnungssatz) ist das, was Sie dem Kunden pro Arbeitsstunde netto berechnen. Dazwischen liegen alle Kosten, die Ihr Betrieb pro Stunde trägt, plus Wagnis und Gewinn.

Schritt 1: Den Lohn festlegen

In der Gebäudereinigung gilt ein Lohntarifvertrag zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der IG BAU. Die Branchenmindestlöhne daraus sind allgemeinverbindlich. Sie gelten für alle Betriebe der Gebäudereinigung in Deutschland, auch ohne Verbandsmitgliedschaft.

Quellen: BIV Lohntarifvertrag und Pressemitteilung, BMAS
Lohnab 1. Januar 2026
Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung)15,00 € pro Stunde
Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung)18,40 € pro Stunde
Gesetzlicher Mindestlohn (alle Branchen)13,90 € pro Stunde

Für gewerbliche Reinigungskräfte ist also der Tariflohn die Untergrenze, nicht der gesetzliche Mindestlohn. Zahlen Sie mehr, zum Beispiel für Vorarbeiter oder erfahrene Kräfte, rechnen Sie mit dem tatsächlichen Lohn.

Schritt 2: Lohnnebenkosten

Auf jeden Euro Lohn zahlen Sie als Arbeitgeber Ihren Anteil zur Sozialversicherung. Bei einer normalen Beschäftigung sind das 2026:

Quelle: Techniker Krankenkasse, Beitragssätze 2026
VersicherungAnteil Arbeitgeber 2026
Krankenversicherung7,3 % plus halber Zusatzbeitrag (im Durchschnitt 1,45 %)
Rentenversicherung9,3 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %
Pflegeversicherung1,8 % (in Sachsen 1,3 %)
Summerund 21,15 %

Dazu kommen die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage sowie der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Die Umlage U1 hängt von der Krankenkasse ab, der Beitrag zur Berufsgenossenschaft von Ihrem Betrieb. Fragen Sie Ihr Lohnbüro nach den genauen Sätzen.

Bei Minijobs zahlen Sie Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale. Für gewerbliche Minijobs sind das 2026 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung und 2 % Pauschsteuer. Mit den Umlagen sind es rund 31 %, dazu kommt die Unfallversicherung.

Schritt 3: Urlaub, Feiertage und Krankheit

Sie bezahlen Ihre Mitarbeiter auch an Tagen, an denen sie nicht beim Kunden arbeiten. Diese Kosten müssen die produktiven Stunden mittragen. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage, das sind 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Tarif- und Arbeitsverträge sehen oft mehr vor.

  1. Zählen Sie die bezahlten Arbeitstage im Jahr, zum Beispiel 260 bei einer 5-Tage-Woche.
  2. Ziehen Sie Urlaub, Feiertage und durchschnittliche Krankheitstage ab. Das Ergebnis sind die produktiven Tage.
  3. Teilen Sie die bezahlten Tage durch die produktiven Tage. Das ist Ihr Faktor für Ausfallzeiten.

Beispiel: 260 bezahlte Tage, davon angenommen 28 Tage Urlaub, 10 Feiertage und 12 Krankheitstage. Es bleiben 210 produktive Tage. 260 geteilt durch 210 ergibt rund 1,24. Jede produktive Stunde trägt also rund 24 % mehr Lohnkosten.

Schritt 4: Fahrzeiten, Material und Aufsicht

  • Fahrzeiten: Fahrten zwischen Objekten sind Arbeitszeit. Berechnen Sie sie nicht extra, gehören sie als Zuschlag in den Stundensatz.
  • Material und Geräte: Reinigungsmittel, Tücher, Mopps, Maschinen und deren Wartung.
  • Aufsicht: Objektleitung und Qualitätskontrollen kosten Zeit. Auch diese Kosten verteilen Sie auf die Stunden.

Schritt 5: Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn

Gemeinkosten gehören zu keinem Auftrag direkt: Büro, Verwaltung, Versicherungen, Fahrzeuge, Telefon, Software, Steuerberater und Ihr eigenes Gehalt als Inhaber, wenn Sie nicht selbst reinigen. Meist schlagen Sie sie als Prozentsatz auf die bisherigen Kosten auf.

Zum Schluss kommen Wagnis und Gewinn. Das Wagnis deckt Risiken wie Reklamationen, Zahlungsausfälle oder den Verlust eines großen Kunden. Der Gewinn ist das, was Ihr Betrieb verdienen soll. Beides legen Sie selbst fest.

Beispielrechnung: vom Lohn zum Verrechnungssatz

Beispielrechnung: Beispiel: Vollzeitkraft in Lohngruppe 1
Stundenlohn (Lohngruppe 1, 2026)
15,00 €
+ Sozialversicherung Arbeitgeber (21,15 %)
3,17 €
+ Umlagen und Berufsgenossenschaft (angenommen 3 %)
0,45 €
+ Ausfallzeiten (Faktor 260 geteilt durch 210)
4,43 €
+ Fahrzeiten (angenommen 8 %)
1,84 €
+ Material und Geräte (angenommen)
1,20 €
+ Gemeinkosten (angenommen 15 %)
3,91 €
+ Wagnis und Gewinn (angenommen 8 %)
2,40 €
Verrechnungssatz netto pro Stunde
32,40 €

Alle Werte außer Lohn und Sozialversicherung sind Annahmen. Ihre Zahlen können deutlich abweichen. Die Umsatzsteuer kommt im Angebot noch dazu.

Der Verrechnungssatz liegt in diesem Beispiel mehr als doppelt so hoch wie der Stundenlohn. Wer hier mit Lohn plus 30 % rechnet, kommt auf 19,50 € und verliert mit jeder Stunde Geld.

Häufige Fehler

  • Mit dem Lohn rechnen statt mit den Kosten pro produktiver Stunde.
  • Urlaub, Feiertage und Krankheit vergessen.
  • Fahrzeiten zwischen Objekten nicht einplanen.
  • Den Stundensatz nach einer Tariferhöhung nicht anpassen.
  • Einen Satz für alles nutzen, obwohl Sonntagsarbeit, Minijobs oder Glasreinigung andere Kosten haben.

Der Stundensatz in Taskurio

In Taskurio rechnen Treppenhausreinigung, Unterhaltsreinigung und Baureinigung mit Ihrem Stundensatz. In Free tragen Sie ihn im Rechner selbst ein. Mit Plus und Pro nutzen Sie den Stundensatz-Rechner: Sie geben den Stundenlohn ein, wählen Beschäftigung (Vollzeit, Midijob oder Minijob) und Arbeitsart (normal oder Sonntag) und stellen Gewinn und Wagnis mit einem Regler ein. Das Ergebnis speichern Sie einmal.

Wie aus Stundensatz und Fläche ein Preis wird, lesen Sie unter Leistungswerte in der Reinigung und Unterhaltsreinigung kalkulieren.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026?

Seit 1. Januar 2026 gelten in Lohngruppe 1 15,00 € pro Stunde und in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) 18,40 €. Beide Löhne sind allgemeinverbindlich. Die Verordnung dazu gilt bis 31. Dezember 2026.

Gilt für Reinigungskräfte der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 €?

Für gewerbliche Reinigungskräfte gilt der höhere Branchenmindestlohn aus dem Tarifvertrag. Der gesetzliche Mindestlohn ist nur die allgemeine Untergrenze.

Welcher Stundensatz ist in der Gebäudereinigung realistisch?

Das hängt von Ihren Kosten ab. In unserem Beispiel ergeben 15,00 € Lohn einen Verrechnungssatz von rund 32,40 € netto. Rechnen Sie immer mit Ihren eigenen Zahlen.

Wie oft sollte ich den Stundensatz neu berechnen?

Mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn sich Löhne, Beiträge oder größere Kosten ändern.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung.

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