Ein gutes Reinigungsangebot beantwortet drei Fragen: Was wird gereinigt, wie oft und was kostet es. Je genauer Sie das beschreiben, desto leichter kann Ihr Kunde entscheiden. Und desto weniger Diskussion gibt es später, wenn etwas nicht wie erwartet läuft.
Der Aufbau im Überblick
- Briefkopf: Ihr Firmenname, Adresse, Kontakt und die Adresse des Kunden.
- Angebotsdaten: Angebotsnummer, Datum, Objekt und Gültigkeit.
- Anschreiben: kurze Einleitung mit persönlicher Anrede.
- Leistungsverzeichnis: welche Räume, welche Arbeiten, welcher Turnus.
- Preise: Positionen netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag brutto.
- Bedingungen: Zahlungsziel, Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung und Hinweis auf Ihre AGB.
- Abschluss: Ansprechpartner, Grußformel und wie der Kunde annehmen kann.
Anschreiben: kurz und persönlich
Sprechen Sie Ihren Ansprechpartner mit Namen an, nicht mit „Sehr geehrte Damen und Herren“. Beziehen Sie sich auf die Besichtigung oder die Anfrage. Zwei bis drei Sätze reichen.
Beispiel: „Sehr geehrte Frau Müller, vielen Dank für die Besichtigung Ihrer Büroräume. Gerne bieten wir Ihnen die Unterhaltsreinigung wie folgt an. Grundlage sind die gemeinsam besprochenen Flächen und Zeiten.“
Leistungsverzeichnis: das Herzstück
Das Leistungsverzeichnis legt fest, was Sie schulden. Was hier nicht steht, wird später zur Streitfrage. Gliedern Sie es nach Bereichen oder Raumarten und nennen Sie zu jeder Leistung den Turnus.
| Bereich | Leistung | Turnus |
|---|---|---|
| Büros | Papierkörbe leeren, Tische feucht wischen, Boden saugen | 3x pro Woche |
| Flure und Eingang | Boden feucht wischen, Türklinken reinigen | 5x pro Woche |
| Sanitär | WC, Waschbecken, Spiegel, Fliesen im Spritzbereich, Verbrauchsmaterial auffüllen | 5x pro Woche |
| Teeküche | Arbeitsflächen, Spüle, Boden | 5x pro Woche |
| Glastüren | Glas beidseitig reinigen | monatlich |
Nennen Sie außerdem die Flächen in m², auf denen Ihr Preis beruht. Ändert der Kunde später Räume oder Turnus, können Sie den Preis sauber anpassen. Wie Sie aus Flächen und Turnus einen Monatspreis rechnen, zeigt der Ratgeber Unterhaltsreinigung kalkulieren.
Preise: netto, Umsatzsteuer, brutto
Geschäftskunden rechnen mit Nettopreisen. Zeigen Sie deshalb jede Position netto, dann die Umsatzsteuer und den Gesamtbetrag brutto. Bei regelmäßiger Reinigung geben Sie einen Monatspreis an, bei einmaligen Arbeiten einen Gesamtpreis.
- Jede Position mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Gesamtpreis.
- Zwischensumme netto.
- Umsatzsteuer mit Satz und Betrag, in der Regel 19 %.
- Gesamtbetrag brutto.
Gültigkeit und Bedingungen
- Gültigkeit: Nennen Sie ein festes Datum, zum Beispiel 14 oder 30 Tage ab Angebotsdatum. Bis dahin sind Sie an Ihr Angebot gebunden, danach nicht mehr.
- Zahlungsbedingungen: Zahlungsziel (zum Beispiel 14 Tage nach Rechnung), Rechnungsrhythmus (monatlich im Voraus oder nachträglich) und Bankverbindung.
- Vertragsbeginn und Laufzeit: ab wann Sie reinigen, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist.
- Preisanpassung: wie Sie mit Tariferhöhungen umgehen. Lassen Sie solche Klauseln prüfen, sie müssen klar und ausgewogen formuliert sein.
- AGB: Weisen Sie im Angebot ausdrücklich auf Ihre AGB hin und legen Sie sie bei oder nennen Sie den Link.
Zahlt ein Geschäftskunde nicht, gerät er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Ab dann können Sie Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen, dazu eine Pauschale von 40 €.
Pflichtangaben und Empfehlungen im B2B
Für Angebote gibt es keine so genaue Liste wie für Rechnungen. Angebote sind aber Geschäftsbriefe. Für GmbH, UG, OHG, KG und eingetragene Kaufleute gelten deshalb Pflichtangaben.
| Angabe | Pflicht oder Empfehlung |
|---|---|
| Rechtsform, Sitz, Registergericht und Registernummer | Pflicht für GmbH und UG (§ 35a GmbHG) und für eingetragene Kaufleute (§ 37a HGB) |
| Alle Geschäftsführer mit Vor- und Nachnamen | Pflicht für GmbH und UG (§ 35a GmbHG) |
| Firma, Sitz, Registergericht und Registernummer der OHG oder KG, auch GmbH und Co. KG | Pflicht (§ 125 HGB) |
| Name, Anschrift und Kontakt Ihres Betriebs | Empfehlung für alle |
| Angebotsnummer und Datum | Empfehlung, erleichtert Rückfragen |
| Steuernummer oder USt-IdNr. | Empfehlung, Pflicht erst auf der Rechnung (§ 14 UStG) |
| Gültigkeit, Zahlungsbedingungen, AGB-Hinweis | Empfehlung |
Häufige Fehler
- Nur ein Preis ohne Leistungsverzeichnis. Der Kunde weiß nicht, was er bekommt.
- Keine Flächen genannt. Spätere Änderungen lassen sich dann schwer abrechnen.
- Keine Gültigkeit. Sie sind unklar lange an alte Preise gebunden.
- Unklar, ob Preise netto oder brutto sind.
- Der Preis ist geschätzt statt aus Zeit und Stundensatz gerechnet.
Angebote schneller erstellen
Eine Vorlage hilft beim Aufbau. Den Preis müssen Sie trotzdem selbst rechnen. Taskurio rechnet mit hinterlegten Standardwerten und Ihrem Stundensatz. Daraus entsteht ein PDF mit Ihrem Logo oder Firmennamen, persönlicher Anrede, allen Positionen, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag. Ein Angebot gilt dort 14 Tage, das Datum ändern Sie im Editor. Mit Pro senden Sie Angebote per E-Mail und lassen sie online annehmen. Sie prüfen jedes Angebot selbst.
Häufige Fragen
Ist ein Angebot verbindlich?
In der Regel ja. Wer ein Angebot abgibt, ist daran gebunden, bis die genannte Frist abläuft. Fehlt eine Frist, gilt eine angemessene Zeit. Wollen Sie nicht gebunden sein, kennzeichnen Sie das Angebot ausdrücklich als freibleibend. Setzen Sie deshalb immer ein klares Gültigkeitsdatum.
Gebe ich Preise netto oder brutto an?
Bei Geschäftskunden sind Nettopreise üblich. Zeigen Sie trotzdem Umsatzsteuer und Bruttobetrag, damit die Gesamtsumme klar ist.
Wie lange sollte ein Reinigungsangebot gültig sein?
Eine feste Frist von zum Beispiel 14 oder 30 Tagen ist praktisch. So müssen Sie Ihre Preise nicht unbegrenzt halten.
Gehören AGB ins Angebot?
Weisen Sie im Angebot ausdrücklich auf Ihre AGB hin und legen Sie sie bei oder verlinken Sie sie. Ohne Hinweis werden sie in der Regel nicht Teil des Vertrags.
Quellen
- BGB § 145 Bindung an den Antrag
- BGB § 147 Annahmefrist
- BGB § 148 Bestimmung einer Annahmefrist
- BGB § 286 Verzug des Schuldners
- BGB § 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
- GmbHG § 35a Angaben auf Geschäftsbriefen
- HGB § 37a Angaben auf Geschäftsbriefen
- HGB § 125 Angaben auf Geschäftsbriefen
- UStG § 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- UStG § 14 Ausstellung von Rechnungen
Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung.